3.0 Prüfmodule (E4) als Plattformstandard
E4 ist der verbindliche Prüfbetrieb der Plattform.
Er wird nicht als „Option“ verstanden, sondern als Filterkette, die jede Kalibrierantwort durchlaufen muss, damit Aussagen nicht als bloße Imago-Wirksamkeit im Geltungsraum stehen bleiben, sondern an Rückkopplungswelt (E1/E2) rückgebunden, zurechenbar und revisionsfähig werden. Der Plattformstandard besteht daher aus einer festen Modulfolge, deren Funktion es ist, die Prüfungsrichtung dauerhaft zu erzwingen: Tragfähigkeit wird ausgewiesen, Geltung bleibt Entwurf, bis sie sich bewährt, und Entkopplungsmodus wird nicht moralisch bewertet, sondern als Defekt von Rücklaufkanälen diagnostiziert.
3.1 Referenzrahmen-Modul
Das Referenzrahmen-Modul fixiert, welche Träger- und Lebensbedingungen überhaupt berührt sind. Es benennt den relevanten Ausschnitt der Rückkopplungswelt, in dem eine Aussage „tragen“ muss, und macht damit Schluss mit Containerwörtern ohne Prüfseite. In der Praxis heißt das: Die Kalibrierantwort erklärt explizit, welche E1-Grenzen (Widerstand, Material/Energie, Stabilität über Zeit, Versagensformen) und welche E2-Grenzen (Versorgung, Regeneration, Rhythmusfenster, Verletzbarkeit, Wiederherstellbarkeit) als Rahmen gelten. Erst dieser Rahmen macht späteren Nachweis, Kostenpfad und Revision eindeutig, weil er definiert, woran überhaupt gemessen werden soll und in welchem Zeitfenster sich Konsequenzen zeigen müssen.
3.2 Ebenentrennungs-Modul
Das Ebenentrennungs-Modul trennt Setzung, behaupteten Wirkzusammenhang und Nachweisbedingungen. Es verhindert, dass E3-Sätze (Normen, Rollen, Narrative, Ziele, Begriffsentscheidungen) als E1/E2-Nachweise missverstanden werden. Der Kern ist eine formale Klassifikation: Was ist eine Koordinationssetzung der Imago-Sphäre, was ist eine Behauptung über Tragfähigkeit in der Rückkopplungswelt, und was wäre ein prüfbarer Nachweis, der die Behauptung trägt. Damit wird „stimmig“ von „tragfähig“ getrennt, und die Antwort wird automatisch immunisierungsanfällig, sobald sie keine Nachweisbedingungen mehr zulässt.
3.3 Konsequenzpfad-Modul
Das Konsequenzpfad-Modul führt die Spur von Tätigkeit über Widerstand zu Kosten über Zeit und macht Trägerschaft sowie Rücklaufkanäle sichtbar. Es zwingt jede Aussage in die Form eines Folgebetriebs: Welche Handlungen werden ausgelöst, welche materiellen, energetischen, zeitlichen und lebensweltlichen Kosten entstehen, wer trägt sie, und wo kehrt Rückmeldung als korrigierende Information zurück. Dieses Modul ist der zentrale Schutz gegen Externalisierung, weil es nicht genügt, Vorteile im Geltungsraum zu beschreiben; die Antwort muss die Entnahme- und Abfallspur, die Wartungs- und Reparaturspur sowie die Folgekosten in E1/E2 mitführen, sobald sie betroffen sind. Damit wird aus „Erfolg“ eine überprüfbare Fortsetzungsfähigkeit.
3.4 Zeit-, Schwellen- und Hysterese-Modul
Das Zeitmodul behandelt Verzögerung, Nichtlinearität, Schwellen, Pfadabhängigkeit, Hysterese und mögliche Irreversibilität als Standardannahme, nicht als Sonderfall. Es zwingt die Antwort, das erwartete Zeitverhalten der Konsequenzen zu modellieren: Was wirkt sofort, was erst verzögert, wo sind Kipppunkte plausibel, welche Schäden sind reversibel, welche nur mit hohen Kosten, welche gar nicht. Dadurch wird die häufige Driftform sichtbar, bei der Imago-Gewinne sofort erscheinen, während Rückkopplungskosten später anfallen und deshalb im Entscheidungsraum nicht mehr als zurechenbarer Pfad präsent sind.
3.5 Zurechnungs- und Haftungs-Modul
Dieses Modul übersetzt Verantwortung in eine betriebliche Form: Zurechnung und Haftung sind nicht Moral, sondern die Mechanik, durch die Rückmeldung wirksam wird. Es legt fest, wer revisionspflichtig ist, wer Fehlerkosten trägt, und wer die Kompetenz besitzt, Revision durchzusetzen. Ohne diese Festlegung bleibt Rückkopplung „Information ohne Hebel“. Das Modul ist deshalb ein Kernstück gegen Zurechnungsflucht, weil es die institutionelle Nullstelle („niemand war zuständig“) als Prüfbetriebsfehler markiert und nicht als bloße Unklarheit hinnimmt.
3.6 Metrik- und Interface-Modul
Das Metrik- und Interface-Modul prüft die Selektionsarchitektur der Imago-Sphäre: Welche Kennzahlen, Rankings, Sichtbarkeits- und Belohnungsmechanismen steuern Verhalten, und ob sie Rückkopplung verkürzen oder blockieren. Es macht explizit, dass Metriken nicht neutral sind, sondern Handlungsanreize setzen, die Drift verstärken können, wenn sie Kostenpfade ausblenden oder Revision sozial verteuern. In der Plattformpraxis bedeutet das, dass jede Kalibrierantwort kurz offenlegt, welche Mess- oder Sichtbarkeitslogiken in der betreffenden Domäne wirken und ob sie mit dem Ziel „Korrektur als Normalbetrieb“ kompatibel sind.
3.7 Revisions- und Versionierungs-Modul
Dieses Modul macht Irrtum zum Normalfall und entzieht ihm den Statuskampf. Jede Aussage erhält einen Versionstand, einen Änderungsgrund, eine dokumentierte Korrekturspur und eine definierte Rücknahmefähigkeit. Dadurch wird Nachvollziehbarkeit nicht als Archivromantik betrieben, sondern als Betriebsbedingung: Nur wenn eine Aussage zeitlich, begrifflich und evidenziell rückverfolgbar ist, kann sie im öffentlichen Kalibrierraum kumulieren, statt im Imago-Rauschen zu verschwinden. Dieses Modul ist zugleich die direkte Antwort auf dein Trace-Format: Entwicklung ist nicht „biografische Erzählung“, sondern eine revisionsfähige Kette von Präzisierungen, Ersetzungen und Ergänzungen.
3.8 Immunisierungs-Grenztest-Modul
Der Immunisierungs-Grenztest ist die harte Schwelle zwischen „prüffähig“ und „Entkopplungsmodus“. Ein Entwurf gilt nur dann als prüffähig, wenn er seine Widerlegungs- und Revisionsbedingungen explizit benennt und wenn der Prüfbetrieb diese Bedingungen praktisch durchsetzen kann. Immunisierung liegt vor, sobald Widerlegungsbedingungen entzogen werden, sobald Kritik in Identitäts- oder Loyalitätskonflikt umcodiert wird, sobald Kostenpfade als „nicht zuständig“ ausgelagert werden, sobald Zeitverzug zur systematischen Unzurechenbarkeit führt oder sobald Revision prinzipiell ausgeschlossen wird. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine These „falsch“ ist, sondern ob der Rücklaufkanal der Korrektur betriebsfähig bleibt.
3.9 Standardausgabe einer Kalibrierantwort als Pflichtform
Eine Kalibrierantwort gilt als plattformkonform erst dann, wenn sie in genau dieser Logik ausgibt: erstens den Referenzrahmen in E1/E2, zweitens die Ebenentrennung zwischen Setzung, Behauptung und Nachweis, drittens den Konsequenzpfad mit Trägerschaft und Rücklaufkanal, viertens das Zeit- und Schwellenprofil, fünftens Zurechnung und Haftung als Durchsetzungskanal, sechstens die Metrik- und Interfacewirkung, siebtens eine Revisions- und Versionsspur und schließlich den Immunisierungsstatus als Grenzentscheidung. Damit ist E4 nicht „ein Kapitel“, sondern die operative Grammatik, die deine Plattform vom Diskursraum der Imago-Sphäre in eine öffentliche Kalibrierpraxis überführt.
