31.7.2026h
Die Prüfprogramme werden als eigenständige Arbeitswege innerhalb eines einzigen Vier-Ebenen-Modells gefasst. Sie verändern weder die Bedeutung von E1 bis E4 noch bilden sie zusätzliche Ebenen.
Die Prüfprogramme des Vier-Ebenen-Modells
Eigenständige Arbeitswege innerhalb der verbindlichen Ebenenordnung
Methodische Arbeitsseite nach dem Prüf-Anker v1.2
Stand: 31. Juli 2026
Status und Aufgabe der Prüfprogramme
Die Prüfprogramme bilden unterschiedliche methodische Bewegungsrichtungen innerhalb des verbindlichen Vier-Ebenen-Modells. Sie sind keine voneinander unabhängigen Theorien und keine neuen Fassungen von E1, E2, E3 und E4. In allen Programmen bleibt dieselbe Ebenenordnung erhalten.
E1 bezeichnet die physikalisch-chemische Wirkungs- und Tragwirklichkeit. E2 bezeichnet die lebendige, verletzbare, regulierende und sinnlich übersetzende Plexuswirklichkeit. E3 bezeichnet die symbolische Erscheinungs-, Ding-, Begriffs-, Rollen-, Wert-, Eigentums-, Wissenschafts-, Technik-, Medien- und Institutionswelt. E4 bezeichnet die von Menschen hergestellte öffentliche Prüf-, Rückkopplungs-, Revisions-, Reparatur- und Gemeinsinnsarchitektur.
Die Programme unterscheiden sich durch ihren Ausgangspunkt, ihre Fragestellung und ihre Bewegungsrichtung. Ein Programm beginnt bei der Herkunft einer Aussage, ein anderes bei einer bereits eingetretenen Konsequenz. Ein weiteres führt ein gegenwärtiges Modell probeweise in mögliche Zukünfte weiter. Andere Programme untersuchen gesellschaftliche Rollen, Gewichtungen, Reparaturmöglichkeiten oder das Prüfverfahren selbst.
Die Programme können einzeln begonnen werden. Eine vollständige Prüfung führt jedoch gewöhnlich durch mehrere Programme. Eine Herkunftsprüfung kann eine verdeckte Übertragung sichtbar machen. Diese kann zu einer Begriffsprüfung führen. Aus der Begriffsprüfung ergibt sich eine Tätigkeits- und Konsequenzspur. Eine eingetretene Konsequenz verlangt Ermittlung, Verantwortung, Reparatur und gemeinsame Einübung. Das Prüfungsprüfprogramm begleitet alle diese Bewegungen und untersucht, ob der verwendete Maßstab und das Verfahren selbst geeignet sind.
Die Prüfprogramme bilden damit keine geschlossene lineare Reihenfolge. Sie sind miteinander verbundene Arbeitswege innerhalb einer öffentlichen Rückkopplungsarchitektur.
Das Ebenen- und Herkunftsprüfprogramm
Das Ebenen- und Herkunftsprüfprogramm untersucht, woher eine Aussage, Eigenschaft, Rolle, Kategorie oder gesellschaftliche Geltung stammt. Es beginnt mit der Frage, was tatsächlich vorgefunden wurde und was erst durch Wahrnehmung, Auswahl, Benennung, Modellbildung, Bewertung oder institutionelle Anerkennung hinzugekommen ist.
Der Mensch begegnet der Wirklichkeit niemals ohne Auswahl. Bereits die Wahrnehmung hebt bestimmte Unterschiede hervor und lässt andere im Hintergrund. Die Sprache schneidet einen Vorgang aus einem größeren Zusammenhang heraus und gibt ihm einen Namen. Wissenschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Verfahren bestimmen anschließend, welche Eigenschaften als relevant, messbar, beweisbar oder handlungsleitend gelten.
Das Ebenen- und Herkunftsprüfprogramm rekonstruiert diesen Vorgang. Es fragt, ob eine behauptete Eigenschaft auf E1 als physikalisch-chemische Wirkung erscheint, auf E2 als lebendige Rückmeldung oder erst auf E3 durch Benennung und gesellschaftliche Zuschreibung entsteht. Anschließend wird untersucht, wie diese Eigenschaft in eine Rolle, ein Recht, eine Bewertung oder eine institutionelle Entscheidung überführt wurde.
Ein Boden besitzt auf E1 stoffliche, chemische und physikalische Eigenschaften. Er kann auf E2 Teil eines lebendigen Milieus sein. Die Eigenschaft, einer bestimmten Person zu gehören, entsteht dagegen auf E3 durch Eigentumsrecht, Dokumentation, Anerkennung und Durchsetzung. Das Eigentumsverhältnis ist gesellschaftlich wirklich und folgenreich. Es ist jedoch keine physikalische Eigenschaft des Bodens.
In gleicher Weise muss bei Begriffen wie Intelligenz, Normalität, Leistung, Krankheit, Wert, Schuld oder Eignung unterschieden werden, welche beobachtbaren Vorgänge vorliegen, welches Verfahren sie auswählt, welche Vergleichsgruppe verwendet wird und welche gesellschaftliche Geltung daraus hervorgeht.
Das Programm behauptet nicht, dass jede gesellschaftliche Eigenschaft beliebig sei. Es verlangt jedoch, dass ihre Herstellung, ihr Geltungsbereich und ihre Folgen nachvollziehbar bleiben.
Sein Ergebnis besteht in einer Herkunftsspur. Diese zeigt, was materiell oder lebendig vorgefunden, was leiblich wahrgenommen, was sprachlich bezeichnet, was modelliert, was gewichtet und was institutionell bestätigt wurde.
Damit verhindert das Herkunftsprüfprogramm, dass eine E3-Zuschreibung unbemerkt als unmittelbar vorgefundene Eigenschaft von E1 oder E2 ausgegeben wird.
Das Erscheinungs- und Übertragungsprogramm
Das Erscheinungs- und Übertragungsprogramm untersucht, wie eine Wirkung durch Wahrnehmung, Zeichenbildung und gesellschaftliche Deutung hindurchgeführt wird. Sein Gegenstand ist nicht nur das sichtbare oder sinnlich wahrgenommene Erscheinungsbild. Es untersucht die gesamte Bewegung vom physikalisch-chemischen Vorgang bis zur symbolischen und institutionellen Geltung.
Auf E1 wirkt ein physikalisch-chemisches Verhältnis. Auf E2 wird diese Wirkung von einem lebenden Organismus übersetzt. Schwingung erscheint als Klang, Druck als Berührung oder Schmerz, Molekülkontakt als Geschmack oder Geruch. Auf E3 wird die leibliche Erscheinung benannt, dargestellt, gespeichert, bewertet und in eine gesellschaftlich verwendbare Form überführt.
Aus Schmerz kann eine Diagnose, ein Rechtsbegriff oder eine Kostenstelle werden. Aus einem Geräusch kann Musik, Lärm, zulässige Nutzung, Beweisgegenstand oder private Empfindung werden. Aus einer Nahrungspflanze kann eine Ware, eine Eigentumsposition, ein Markenprodukt oder ein wirtschaftlicher Wertträger werden.
Das Erscheinungsprogramm verfolgt diese Übersetzungen. Es fragt, was bei jedem Übergang erhalten bleibt und was verändert, hinzugefügt oder ausgeschlossen wird.
Das Übertragungsprogramm untersucht den Wechsel des Geltungsortes. Eine E1- oder E2-Rückmeldung kann in eine E3-Deutung verschoben werden. Erschöpfung erscheint dann nur noch als mangelnde Leistungsbereitschaft. Eine körperliche Belastung wird zur Frage persönlicher Belastbarkeit. Eine ökologische Folge wird auf einen Preis oder einen verwaltbaren Kostenfaktor reduziert.
Die umgekehrte Übertragung entsteht, wenn eine E3-Setzung wie eine physikalische oder biologische Tatsache behandelt wird. Eigentum erscheint dann als natürliche Eigenschaft eines Grundstücks. Ein Marktpreis wird mit dem tatsächlichen Wert des Bezeichneten verwechselt. Eine institutionelle Rolle erscheint als Wesen eines Menschen.
Das Programm beurteilt nicht jede Übertragung als Fehler. Ohne Übersetzung in Zeichen, Begriffe und Modelle wäre gesellschaftliche Verständigung unmöglich. Es verlangt jedoch, den Wechsel des Geltungsortes sichtbar zu halten.
Sein Ergebnis ist eine Übertragungskarte. Sie zeigt, wo eine Wirkung zur Wahrnehmung, die Wahrnehmung zum Zeichen, das Zeichen zum Begriff, der Begriff zur Eigenschaft und die Eigenschaft zur gesellschaftlichen Geltung wurde. Ebenso zeigt sie, an welcher Stelle eine Übertragung ihren ursprünglichen Geltungsbereich überschritten hat.
Das Erscheinungs- und Übertragungsprogramm bildet damit einen zentralen Schutz gegen Wirklichkeitsschein und Ebenenvermischung.
Das Modell- und Begriffsprüfprogramm
Das Modell- und Begriffsprüfprogramm untersucht die menschliche Herstellung eines Gegenstandes. Es richtet sich auf wissenschaftliche Modelle, gesellschaftliche Kategorien, künstlerische Darstellungen, technische Entwürfe, juristische Begriffe und alltägliche Benennungen.
Jedes Modell beruht auf einem Ausschnitt. Es macht bestimmte Beziehungen sichtbar und lässt andere außerhalb seiner Darstellung. Diese Begrenzung ist nicht grundsätzlich falsch. Ohne Ausschnitt gäbe es kein unterscheidbares Modell und keine überprüfbare Aussage.
Problematisch wird ein Modell, wenn es seinen Ausschnitt verdeckt, seine ausgeschlossenen Beziehungen nicht kenntlich macht oder seinen Geltungsanspruch über den untersuchten Bereich hinaus ausdehnt.
Das Modellprüfprogramm rekonstruiert deshalb den Schnitt. Es untersucht, welcher Gegenstand gebildet wurde, welche Eigenschaften als wesentlich gelten, welche Bedingungen konstant gesetzt und welche Beziehungen aus der Untersuchung ausgeschlossen wurden.
Ein Wirtschaftsmodell kann Preise, Wachstum und Produktion erfassen und zugleich Pflegearbeit, Regeneration, Stoffverbrauch oder langfristige ökologische Folgen unzureichend berücksichtigen. Ein psychologischer Test kann Leistungen in ausgewählten Aufgaben messen und dennoch keine vollständige Aussage über die gesamte Intelligenz oder Persönlichkeit eines Menschen ermöglichen. Ein technisches Modell kann die Funktionsfähigkeit einer Maschine genau darstellen und die gesellschaftlichen Ziele ihrer Verwendung offenlassen.
Die Begriffsprüfung untersucht zusätzlich, wie Sprache aus Vorgängen scheinbar feste Gegenstände und Eigenschaften erzeugt. Aus einer Tätigkeit kann ein Substantiv, aus dem Substantiv eine Eigenschaft und aus der Eigenschaft eine Identität werden.
Ein Mensch zeigt in einer bestimmten Situation eine Leistung. Daraus kann die Eigenschaft „leistungsfähig“ gebildet werden. Diese Eigenschaft kann anschließend zur gesellschaftlichen Identität oder zur Rangordnung werden. Der Begriff verdeckt dann möglicherweise die Bedingungen, unter denen die Leistung zustande kam.
Das Modell- und Begriffsprüfprogramm fragt daher, ob ein Begriff den untersuchten Zusammenhang noch erkennbar macht oder ihn durch Vergegenständlichung und Verfestigung verdeckt.
Sein Ergebnis besteht nicht notwendig in der Verwerfung des Modells. Es kann zu einer Begrenzung des Geltungsanspruches, zur Ergänzung ausgeschlossener Beziehungen oder zu einer veränderten Begriffsbildung führen.
Das Programm hält Modelle plastisch, indem es ihre Ausschnitte, Voraussetzungen und Revisionsmöglichkeiten sichtbar macht.
Das Tätigkeits- und Konsequenzprogramm
Das Tätigkeits- und Konsequenzprogramm untersucht die Überführung einer E3-Setzung in die gemeinsame Wirkungs- und Verletzungswelt.
Tätigkeit ist keine eigene Ebene und insbesondere nicht E2. Sie ist die Übergangsoperation, durch die Begriffe, Modelle, Gesetze, Rollen, Eigentumsordnungen und Entscheidungen in E1 und E2 eingreifen.
Das Programm beginnt mit einer E3-Setzung. Dies kann ein technischer Entwurf, ein Gesetz, ein Vertrag, ein Eigentumsanspruch, ein wissenschaftliches Modell, ein Marktanreiz, eine gesellschaftliche Rolle oder eine persönliche Überzeugung sein.
Danach wird untersucht, welche Tätigkeit aus dieser Setzung hervorgeht. Tätigkeit kann in Herstellung, Anwendung, Verwaltung, Produktion, Konsum, medizinischer Behandlung, technischer Umsetzung, politischer Entscheidung oder Unterlassung bestehen.
Die Tätigkeit erzeugt einen Eingriff. Auf E1 werden Stoffe bewegt, Energie verbraucht, Materialien belastet oder physikalisch-chemische Verhältnisse verändert. Auf E2 entstehen Belastungen, Wahrnehmungen, Verletzungen, Lernvorgänge, Erschöpfung oder Regenerationsbedürfnisse.
Die daraus hervorgehenden Konsequenzen werden anschließend verfolgt. Das Programm fragt nicht nur nach dem unmittelbaren Ergebnis. Es untersucht auch verzögerte, räumlich ausgelagerte, statistisch verdeckte und auf andere Menschen oder Generationen verschobene Folgen.
Die technische Frage, ob etwas funktioniert, wird dadurch erweitert. Es ist zu prüfen, auf welcher Ebene etwas funktioniert, wodurch es funktioniert, für wen es funktioniert, wie lange es funktioniert und welche anderen Funktionszusammenhänge dadurch beeinträchtigt werden.
Ein Produktionsverfahren kann auf E3 wirtschaftlichen Gewinn erzeugen und auf E1 große Stoff- und Energieströme verursachen. Auf E2 können gesundheitliche Belastungen oder fehlende Regenerationszeiten entstehen. Das Programm führt diese unterschiedlichen Folgen auf die Ausgangssetzung zurück.
Die verbindliche Bewegungsform lautet:
E3-Setzung – Tätigkeit – Eingriff in E1 und E2 – Konsequenz – Wahrnehmung – E4-Rückprüfung.
Das Ergebnis des Programms ist ein Konsequenzpfad. Er zeigt die Tätigkeitskette, die beteiligten Materialien und Körper, die unmittelbaren und verzögerten Folgen sowie die Stellen, an denen eine Rückmeldung unterbrochen, umbenannt oder ausgelagert wurde.
Das Rollen-, Status- und Gewichtungsprogramm
Das Rollen-, Status- und Gewichtungsprogramm untersucht die gesellschaftlichen Positionen, Interessen und Machtverhältnisse, die an einer Behauptung, Prüfung oder Entscheidung beteiligt sind.
Es fragt, wer den Gegenstand bestimmt, wer den Maßstab festlegt, wer prüfen darf, wer geprüft wird und wer aus dem Ergebnis Anerkennung, Macht, Eigentum, Einkommen oder Ausschluss erfährt.
Eine wissenschaftliche oder institutionelle Position wird nicht notwendig nur deshalb verteidigt, weil sie sachlich tragfähig ist. An einem Modell können berufliche Rollen, Lehrstühle, Fördermittel, institutionelle Zuständigkeiten, technische Infrastrukturen und persönliche Lebenswerke hängen.
Das Programm unterstellt nicht automatisch bewussten Betrug. Es untersucht, wie Rollen und Status die Wahrnehmung eines Gegenarguments, einer Störung oder einer notwendigen Revision beeinflussen.
Auch die kritisierende Person bleibt Teil dieser Untersuchung. Fehlende Anerkennung beweist nicht die Richtigkeit einer Gegenposition. Institutioneller Status beweist ebenso wenig sachliche Wahrheit.
Das Gewichtungsprogramm fragt zusätzlich, welche Erfahrungen, Werte und Folgen in einem Verfahren stärker berücksichtigt werden als andere. Es untersucht, welche Daten erhoben, welche Zeiträume einbezogen und welche Lasten sichtbar gemacht werden.
Formale Gleichheit kann tatsächliche Ungleichheit verdecken. Ein scheinbares 50:50 kann ungleiche Macht, Ressourcen, Verletzbarkeiten und Regenerationsmöglichkeiten unsichtbar machen.
51:49 dient innerhalb dieses Programms als plastische Prüffigur. Die 51 bezeichnet eine vorläufig tragfähigere Gewichtung. Die 49 hält Gegenbeispiel, Restwiderstand, Unsicherheit und Revision offen. Sie bildet keinen fertigen gesellschaftlichen Verteilungsschlüssel.
Das Ergebnis des Programms besteht in einer Rollen- und Gewichtungsanalyse. Diese zeigt, wer welche Deutungs- und Entscheidungsmacht besitzt, wessen Rückmeldungen als gültig gelten und wie Nutzen, Risiko, Verantwortung und Last verteilt werden.
Das Ermittlungsprogramm
Das Ermittlungsprogramm arbeitet von einer eingetretenen Konsequenz rückwärts. Sein Ausgangspunkt ist eine Störung, Verletzung, Fehlwirkung, Krise oder sichtbare Spur.
Der Ermittler fragt nicht nur, wer unmittelbar gehandelt hat. Er rekonstruiert die Bedingungen, Begriffe, Modelle, Regeln, Tätigkeiten, Entscheidungen und Unterlassungen, die an der Entstehung beteiligt waren.
Ein gesellschaftlicher Schaden besitzt häufig keine einzelne Ursache. Er entsteht aus einer Kette von Tätigkeiten und Nichttätigkeiten, die durch verschiedene Personen, Institutionen, Eigentumsordnungen und Zuständigkeiten miteinander verbunden sind.
Das Ermittlungsprogramm orientiert sich an der Genauigkeit technischer Unfalluntersuchungen. Bei einem Flugzeugabsturz werden Material, Konstruktion, Wartung, Kommunikation, Wetter, Bedienung und organisatorische Abläufe untersucht. Die Absicht eines einzelnen Beteiligten genügt nicht als Erklärung.
Eine vergleichbare Genauigkeit wird auf gesellschaftliche Menschenkunstwerke übertragen. Zu prüfen ist, welches Modell eine Tätigkeit ermöglicht oder legitimiert hat, welche Warnungen vorlagen, welche Rückmeldungen ausgeschlossen wurden und warum keine rechtzeitige Revision erfolgte.
Die Ermittlung folgt der Spur von der Konsequenz zu E2-Betroffenheiten, E1-Wirkungen, E3-Regeln und schließlich zu den unterbrochenen oder fehlenden E4-Rückkopplungen.
Dabei wird auch untersucht, wie eine Folge institutionell umbenannt oder weitergeschoben wurde. Ein körperlicher Schaden kann individualisiert, eine ökologische Belastung externalisiert und ein institutionelles Versagen als unglücklicher Einzelfall dargestellt werden.
Das Ergebnis des Ermittlungsprogramms ist keine bloße Schuldzuweisung. Es ist eine rekonstruierte Entstehungs- und Verantwortungsarchitektur, aus der Revisionsstellen und Reparaturmöglichkeiten hervorgehen.
Das Simulatorprogramm
Das Simulatorprogramm arbeitet in die entgegengesetzte Richtung. Es beginnt mit einem gegenwärtigen Menschenkunstwerk und führt es probeweise zu möglichen Konsequenzen weiter.
Der untersuchte Ausgangspunkt kann ein technischer Entwurf, ein Gesetz, eine Eigentumsordnung, ein Wirtschaftsmodell, ein wissenschaftliches Menschenbild, eine gesellschaftliche Rolle oder eine alltägliche Gewohnheit sein.
Der Simulator fragt, welche Tätigkeiten entstehen, wenn diese Setzung angewendet oder konsequent weitergeführt wird. Danach werden mögliche E1-Wirkungen, E2-Betroffenheiten, E3-Folgeordnungen und notwendige E4-Reparaturen dargestellt.
Die Kunst besitzt hier eine besondere Funktion. Sie kann eine mögliche Entwicklung vergegenständlichen, überzeichnen, räumlich anordnen oder in einem Rollenspiel körperlich erfahrbar machen. Sie kann prophezeien, ohne zu behaupten, eine bereits bewiesene Zukunft zu kennen.
Die künstlerische Prophezeiung ist eine kenntlich gemachte Simulation. Ihre Annahmen, Auswahlentscheidungen und Unsicherheiten müssen sichtbar bleiben.
Das Simulatorprogramm darf nicht zur neuen Parallelwelt werden. Seine Szenarien müssen an historischen Erfahrungen, Materialverhältnissen, Körpern, bekannten Wirkungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zurückgeprüft werden.
Es arbeitet deshalb mit Varianten. Es untersucht nicht nur eine angeblich notwendige Zukunft, sondern unterschiedliche mögliche Konsequenzpfade. Dabei werden Bedingungen benannt, unter denen eine bestimmte Entwicklung wahrscheinlicher, weniger wahrscheinlich oder vermeidbar wird.
Das Ergebnis des Simulatorprogramms ist kein endgültiges Zukunftsurteil. Es ist ein öffentlich prüfbares Möglichkeitsfeld, das frühzeitige Revision und Stoppregeln ermöglichen soll.
Das Verantwortungs- und Reparaturprogramm
Das Verantwortungs- und Reparaturprogramm beginnt dort, wo eine Konsequenz oder eine begründete Simulation auf das verursachende Menschenkunstwerk zurückgeführt wurde.
Verantwortung wird dabei nicht auf persönliche Schuld reduziert. Sie bezeichnet die Antwortfähigkeit einer Person, Institution oder Gesellschaft gegenüber den Folgen ihrer Tätigkeiten und Unterlassungen.
Je größer Wissen, Macht, Reichweite und Dauer einer Tätigkeit sind, desto größer ist die Pflicht, mögliche Folgen zu ermitteln, zu simulieren, zu begrenzen und bei einer Fehlwirkung zu reparieren.
Das Programm untersucht, wer tatsächlich über Veränderungsmacht verfügt. Es verhindert, dass Verantwortung ausschließlich auf einzelne Ausführende oder Betroffene abgeschoben wird, wenn die zugrunde liegenden Regeln, Anreize und Zuständigkeiten die Tätigkeit hervorgebracht haben.
Danach wird die Revisionsstelle bestimmt. Sie bezeichnet den Ort im Begriff, Gesetz, technischen Entwurf, Eigentumsverhältnis, Bewertungsmaßstab oder institutionellen Verfahren, an dem eine Rückmeldung tatsächlich zu einer Veränderung führen kann.
Eine Beschwerdestelle ohne Veränderungsmöglichkeit ist keine vollständige Revisionsstelle. Ein Verfahren, das ausschließlich die betroffene Person anpasst, während die verursachende Regel unverändert bleibt, ist keine vollständige Reparatur.
Reparatur bedeutet nicht nur, einen Schaden nachträglich zu verwalten. Sie kann eine Veränderung des Ausgangsbegriffes, der Gewichtung, des technischen Systems, des Eigentumsverhältnisses oder des institutionellen Verfahrens verlangen.
Reparatur muss außerdem zu Entlastung führen. Eine sprachliche Anerkennung reicht nicht aus, wenn die materielle, körperliche oder zeitliche Belastung fortbesteht.
Entlastung kann durch Unterbrechung, Reduzierung, Schutz, Pflege, Regeneration, Wiederherstellung, Lastenneuverteilung oder eine veränderte Regel entstehen.
Das Verantwortungs- und Reparaturprogramm endet nicht mit einer einmaligen Maßnahme. Es legt fest, wie die Wirkung der Reparatur erneut geprüft und bei Bedarf weiter verändert wird.
Das Einübungs- und Gemeinsinnsprogramm
Das Einübungs- und Gemeinsinnsprogramm untersucht, wie eine erkannte Korrektur zu einer dauerhaften gemeinsamen Praxis werden kann.
Erkenntnis allein verändert keine Gewohnheit. Eine Person oder Institution kann einen Fehler anerkennen und dennoch nach den eingeübten Mustern weiterhandeln. Auch eine neue Regel kann wirkungslos bleiben, wenn die Wahrnehmungs-, Entscheidungs- und Belohnungsstrukturen unverändert fortbestehen.
Das Einübungsprogramm untersucht deshalb die Verbindung von Wahrnehmung, Deutung, Rolle, Tätigkeit und Wiederholung. Es fragt, welche Gewohnheiten die frühere Fehlkopplung stabilisiert haben und welche Bedingungen eine neue Tätigkeit benötigen würde.
Dekonditionierung bedeutet in diesem Zusammenhang keine äußere Umprogrammierung von Menschen. Sie macht eingeübte Verbindungen sichtbar und unterbrechbar.
Eine neue Praxis muss materiell, körperlich, symbolisch und gemeinschaftlich erfahrbar werden. Sie muss wiederholt, beobachtet und an ihren Konsequenzen korrigiert werden.
Gemeinsinn bedeutet dabei keine einheitliche Meinung und keine Aufhebung individueller Unterschiede. Gemeinsinn bezeichnet die eingeübte Fähigkeit, eigene Rechte, Interessen, Eigentumsansprüche, Fähigkeiten und Selbstbilder auf gemeinsame materielle und lebendige Tragebedingungen sowie auf die Lasten anderer zurückzubeziehen.
Das Programm untersucht, ob eine neue Abmachung nur verkündet oder tatsächlich gelebt wird. Es fragt, welche Rückmeldungen im Alltag sichtbar bleiben, wie Konflikte bearbeitet und wie erneute Drift erkannt werden kann.
Das Ergebnis ist keine endgültige gesellschaftliche Harmonie. Es ist eine wiederholbare und revisionsfähige Gemeinsinnspraxis.
Die Bewegungsform lautet:
Aus Störung entsteht Erkenntnis. Aus Erkenntnis entsteht Verantwortung. Aus Verantwortung entsteht Reparatur. Aus Reparatur entsteht eine überprüfbare neue Abmachung. Aus ihrer wiederholten Anwendung entsteht eine neue Gewohnheit der Gemeinsinnsübung.
Das Prüfungsprüfprogramm
Das Prüfungsprüfprogramm untersucht das verwendete Prüfverfahren selbst. Es begleitet alle anderen Programme und verhindert, dass E4 zu einer unangreifbaren Oberinstanz wird.
Jede Prüfung bildet einen Gegenstand, verwendet Begriffe, legt einen Maßstab fest und schließt bestimmte Beziehungen aus. Auch ein technisch präzises Prüfverfahren besitzt einen begrenzten Geltungsbereich.
Ein Werkstofftest kann die Belastbarkeit eines Materials genau bestimmen. Er beantwortet damit nicht die gesellschaftliche Frage, für welchen Zweck das Material verwendet werden soll.
Ein psychologischer Test kann bestimmte Aufgabenleistungen messen. Er beweist damit nicht die vollständige Intelligenz oder das Wesen eines Menschen.
Ein rechtliches Verfahren kann seine formalen Regeln korrekt anwenden und dennoch die materiellen oder lebendigen Folgen seiner Entscheidung unzureichend erfassen.
Das Prüfungsprüfprogramm untersucht deshalb den Prüfer, den Prüfgegenstand, den Maßstab, das Prüfgerät, die Sprache, den Zeitraum, die Vergleichsgruppe, die Beweisauswahl, die institutionelle Macht und die ausgeschlossenen Beziehungen.
Es fragt, ob das Verfahren geeignet ist, die behauptete Aussage zu untersuchen. Es prüft, ob die Grenzen des Verfahrens sichtbar bleiben und ob ein begründeter Einwand auch die Versuchsanordnung selbst verändern darf.
Besonders wichtig ist die Frage, ob ein negatives oder positives Ergebnis überdehnt wird. Eine Messung kann in ihrem Ausschnitt korrekt sein und dennoch keine vollständige Aussage über das gesamte Geschehen ermöglichen.
Das Prüfungsprüfprogramm untersucht außerdem, wer die Ergebnisse auslegt, welche Folgen daraus abgeleitet werden und ob die betroffenen Menschen die Möglichkeit besitzen, das Verfahren oder seine Anwendung begründet infrage zu stellen.
Sein Ergebnis ist kein grenzenloser Zweifel an jeder Erkenntnis. Es ist eine genaue Bestimmung des Geltungsbereiches, der Unsicherheiten und der Revisionsbedingungen des Prüfverfahrens.
Das Zusammenwirken der Prüfprogramme
Die Prüfprogramme werden nicht mechanisch nacheinander abgearbeitet. Ihr Zusammenwirken richtet sich nach dem untersuchten Gegenstand.
Eine Untersuchung kann mit einer Störung und damit mit dem Ermittlungsprogramm beginnen. Die Ermittlung kann zeigen, dass ein Begriff oder eine gesellschaftliche Kategorie falsch übertragen wurde. Dadurch werden das Ebenen- und Herkunftsprogramm sowie das Modell- und Begriffsprogramm notwendig.
Eine andere Untersuchung kann mit einem technischen oder politischen Entwurf beginnen. Hier setzt zunächst das Simulatorprogramm ein. Aus den simulierten Tätigkeiten und Folgen ergeben sich das Tätigkeits- und Konsequenzprogramm, die Gewichtungsprüfung und möglicherweise eine vorsorgliche Stoppregel.
Eine persönliche Erfahrung kann zunächst im Erscheinungs- und Übertragungsprogramm untersucht werden. Danach wird geprüft, welche institutionellen Rollen und Statusordnungen ihre Anerkennung beeinflussen. Daraus können Revisions- und Reparaturfragen entstehen.
Das Prüfungsprüfprogramm begleitet sämtliche Arbeitswege. Es untersucht, ob der verwendete Maßstab und die gewählte Versuchsanordnung den Gegenstand angemessen erfassen.
Das Einübungs- und Gemeinsinnsprogramm setzt nicht erst ganz am Ende ein. Schon während der Untersuchung muss bedacht werden, wie eine mögliche Korrektur in eine tatsächlich praktizierbare und überprüfbare Tätigkeit übergehen kann.
Die Dokumentation der Prüfprogramme
Jeder Prüfweg muss so dokumentiert werden, dass Ausgangsfrage, verwendetes Programm, Ebenenortung, Maßstabszuständigkeit, Übertragungen, Konsequenzpfad, Revisionsstelle und mögliche Reparatur nachvollziehbar bleiben.
Persönliche Erfahrung, historische Quelle, wissenschaftliche Aussage, rechtliche Feststellung, künstlerische Simulation und KI-gestützte Formulierung müssen als unterschiedliche Aussageformen kenntlich gemacht werden.
Auch Gegenargumente, Unsicherheiten, nicht bestätigte Annahmen und spätere Korrekturen bleiben sichtbar.
Die Dokumentation darf keine geglättete Erfolgsgeschichte herstellen. Sie soll zeigen, wodurch sich ein Begriff, Modell, Prüfverfahren oder gesellschaftliches Regelwerk während der Untersuchung verändert hat.
Die Prüfprogramme bilden damit zugleich die Grundstruktur des Prüfpasses, des persönlichen Mitmachbuches und des interaktiven digitalen Buches.
Die verbindliche Gesamtformel
Die Prüfprogramme bilden verschiedene Arbeitsrichtungen innerhalb derselben Ebenenordnung.
Das Ebenen- und Herkunftsprüfprogramm untersucht, wo eine Aussage oder Eigenschaft entsteht.
Das Erscheinungs- und Übertragungsprogramm verfolgt den Weg von Wirkung, Wahrnehmung und Zeichenbildung zur gesellschaftlichen Geltung.
Das Modell- und Begriffsprüfprogramm untersucht Ausschnitt, Geltungsbereich und Vergegenständlichung.
Das Tätigkeits- und Konsequenzprogramm führt E3-Setzungen auf ihre Eingriffe und Folgen in E1 und E2 zurück.
Das Rollen-, Status- und Gewichtungsprogramm untersucht Macht, Anerkennung, Interessen und Lastenverteilung.
Das Ermittlungsprogramm arbeitet von einer eingetretenen Konsequenz zu ihren Bedingungen zurück.
Das Simulatorprogramm führt ein gegenwärtiges Menschenkunstwerk zu möglichen Folgen weiter.
Das Verantwortungs- und Reparaturprogramm bestimmt Antwortfähigkeit, Revisionsstelle, Entlastung und Veränderung.
Das Einübungs- und Gemeinsinnsprogramm überführt eine Reparatur in eine wiederholbare gemeinsame Praxis.
Das Prüfungsprüfprogramm hält den Prüfer, den Maßstab und das Verfahren selbst revisionsfähig.
Alle Programme folgen der gemeinsamen methodischen Grundordnung:
E1 und E2 liefern die nicht ersetzbaren Wirkungs- und Lebensmaßstäbe. E3 liefert notwendige, aber revidierbare Deutungs- und Geltungsformen. E4 prüft die Übertragungen, führt Konsequenzen auf ihre Ausgangsbedingungen zurück und organisiert Revision, Reparatur und erneute Gemeinsinnsübung.
