Anlage 24 Das Archiv als lebendiger Werkorganismus, Gedächtnis- und Verhältnisstruktur
Das Archiv darf nicht als bloßer Nachlass verstanden werden. Es ist eine gegenwärtige Form der Forschungskunst und eine Vorstufe der Globalen Schwarm-Intelligenz.
Zum Bestand gehören mehrere hundert Werke und Werkgruppen, mehr als sechshundert Kunsttagebücher, Fotografien, Videos, Presseartikel, Briefe, Anträge, Ablehnungen, Rechnungen, Quittungen und digitale Materialien. Die endgültigen Zahlen müssen durch Inventarisierung bestätigt werden.
Das Archiv muss zugleich bewahren und durchlässig bleiben. Es darf nicht alles ununterschieden sammeln und ebenso wenig frühere Materialien durch spätere Interpretationen überschreiben.
Es benötigt eine Gedächtnismembran. Unterschiedliche Werkphasen, Materialien, Orte, Beteiligte und Bedeutungen müssen unterscheidbar bleiben und dennoch miteinander in Beziehung treten können.
Ein Foto, ein Brief, eine Rechnung, ein Objekt oder eine Ablehnung besitzen unterschiedliche Funktionen. Sie dürfen nicht zu gleichförmigen Dateien neutralisiert werden.
Auch im Archiv muss zwischen 50:50-Gleichsetzung und plastischer Verhältnisbildung unterschieden werden. Gleichartige Erfassung darf Unterschiede nicht auslöschen.
Das geplante Werkverzeichnis soll deshalb nicht nur katalogisieren, sondern Spuren, Entwicklungswege, Kosten, institutionelle Reaktionen und begriffliche Verdichtungen nachvollziehbar machen.
