Dass ich vorsätzlich krank gemacht

Aus Globale-Schwarm-Intelligenz

Beweis ärztliche Atteste:

Öffentlicher Nachbarschaftsstreit vom 6. Stock.

Devise: Öffentlicher Nachbarschaftsstreit vom 6. Stock.

Kommentar: Du bist selbst schuld, wenn du krank gemacht wirst.

9. Stock und 10. Stock

Schlafprotokoll vom 28.07. auf den 29.07.2025:

Ich wurde gegen 1:27 Uhr aus dem Schlaf geweckt. Jedes Mal, wenn ich anschließend wieder eingeschlafen war, wurde ich kurz darauf erneut gestört.

Dieses Muster setzte sich bis etwa 3:00 Uhr fort. Danach war ich vollständig wach und konnte bis 6:00 Uhr nicht mehr einschlafen.

Berührt tatsächlich tiefere Fragen rund um Grundrechte, Gesundheit und gesellschaftliche Organisation.

1. Juristisch:


Recht auf körperliche Unversehrtheit (z. B. Art. 2 Abs. 2 GG)

Schlaf ist essentiell für Gesundheit. Wenn Arbeitsbedingungen oder gesellschaftliche Anforderungen chronisch Schlafentzug fördern, könnte das langfristig als Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit betrachtet werden.

Menschenwürde (Art. 1 GG)

Ein Leben, das dauerhaft fremdbestimmt und von Schlafmangel geprägt ist, kann im Extremfall gegen die Würde des Menschen verstoßen.


Das klingt nach einer ernstzunehmenden Belastung, gerade weil nächtlicher Schlafmangel langfristig die Gesundheit, Konzentration und Lebensqualität massiv beeinträchtigen kann. Wenn das Verhalten deiner Nachbarin seit Jahren andauert und regelmäßig deinen Schlaf stört, gibt es sowohl rechtliche als auch praktische Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.


🔍 1. Was genau passiert nachts bei mir?

Je nach Art der Störung unterscheiden sich die Handlungsmöglichkeiten.

Sind: Musik,-und absichtliche Störungen, z. B. gezieltes Lärmen


🕒 2. Recht auf Nachtruhe – gesetzlich geregelt

  • Nachtruhe ist in der Regel von 22:00 bis 6:00 Uhr gesetzlich geschützt.
  • In dieser Zeit muss Zimmerlautstärke eingehalten werden – also so leise, dass Nachbarn nicht gestört werden.
  • Kommunale Satzungen oder Hausordnungen können sogar strengere Regeln enthalten.

Ständige Störungen verstoßen gegen:

  • das Immissionsschutzgesetz
  • Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – § 906 BGB über unzulässige Einwirkungen
  • ggf. Mietrecht (wenn du selbst Mieter:in bist)

🛠️ 3. Was du tun kannst

📝 a) Lärmprotokoll führen

  • Datum, Uhrzeit, Art der Störung
  • Wichtig für Beweissicherung
  • Falls sie absichtlich stört, hilft das natürlich wenig

🏢 c) Vermieter / Hausverwaltung einschalten

  • Mit Lärmprotokoll und ggf. Tonaufnahmen
  • Vermieter ist verpflichtet, Störungen des Hausfriedens zu unterbinden

👮 d) Ordnungsamt oder Polizei rufen

  • Bei nächtlicher Ruhestörung kann die Polizei einschreiten
  • Wiederholte Einsätze führen ggf. zu Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen

⚖️ e) Rechtliche Schritte

  • Abmahnung oder Unterlassungsklage
  • Mietminderung (wenn du Mieter:in bist)
  • Anwaltliche Beratung sinnvoll, wenn es sich zuspitzt

❤️ Hinweis zum Selbstschutz

Wenn der Schlaf über Jahre gestört ist, kann das zu Erschöpfung, Reizbarkeit, Depression oder körperlichen Beschwerden führen. Unabhängig von rechtlichen Schritten solltest du auf deine psychische und physische Gesundheit achten:


Es ist wirklich schwer, wenn du allein wohnst und keine Zeugen hast — dennoch bist du nicht komplett rechtlos. Auch sporadischer nächtlicher Lärm kann rechtlich relevant sein, vor allem in Berlin.


📌 Gesetzliche Grundlage in Berlin

  • Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) schreibt klar fest: Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, der die Nachtruhe anderer stören kann (§ 3 LImSchG Bln) Verband WohneigentumBerlin.
  • Dem Wohnungsinhaber (also auch deiner Nachbarin) obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht, störenden Lärm zu vermeiden – auch in hellhörigen Häusern .

🕵️‍♀️ Deine Lage ohne Zeugen

  • Auch die Mitteilung des Betroffenen allein reicht grds. aus:
  • Die Behörde muss dann prüfen, ob ein Lärm vorlag, der „unzulässig oder vermeidbar“ war und deine Ruhe unzumutbar beeinträchtigte (§117 OWiG) – das gilt auch bei sporadischem, aber regelmäßigem nächtlichen Lärm .

🚔 Polizei & Ordnungsamt: Was tun bei sporadischem Lärm?

  • Auch nachts (22:00–6:00 Uhr) kannst du bei akuter Ruhestörung die Polizei über den Notruf 110 oder direkt über die Wache deines Bezirks alarmieren Verband WohneigentumBerlin.
  • Wenn das Ordnungsamt meint, es sei „nur ein Nachbarschaftsstreit“, lass dich nicht entmutigen: Du kannst widersprechen und auf § 117 OWiG verweisen – insbesondere bei wiederholten Störungen juraforum.de.

📄 Dokumentation – trotz fehlender Zeugen

  • Führe ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Art des Geräuschs und Dauer – auch allein dokumentiert es wichtige Hinweise.
  • Wenn möglich: Tonaufnahmen (auch Handy), so lange gesetzlich erlaubt. Notiere deine eigene Wahrnehmung als Betroffene Person.
  • Diese Unterlagen gelten als Ein-Mann-Zeugnis, das in Verfahren durchaus akzeptiert werden kann.

⚖️ Zivilrechtlicher Weg – Mietrechtliche Ansprüche

  • Wenn du Mieter:in bist, kannst du eine Mietminderung geltend machen – das LG Berlin hat z. B. bei dauerhaftem nächtlichem Lärm eine Minderung um 10 % für zulässig erklärt (Urteil vom 6. Februar 2015, Az.: 63 S 236/14) mietrechtkreuztal.de.
  • Die Voraussetzung: Deine Dokumentation zeigt, dass die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist – und der Vermieter trotz Kenntnis nichts unternimmt.

🚧 Handlungsvorschläge

  1. Weiterhin Nachtstörungen dokumentieren, auch ohne Zeugen – sorgfältige Aufzeichnung stärkt deinen Standpunkt.
  2. Anzeige beim Ordnungsamt stellen: schriftlich mit deinem Lärmprotokoll, Hinweis auf § 3 LImSchG und § 117 OWiG.
  3. Wenn Ordnungsamt nicht aktiv wird: Widerspruch einlegen, ggf. rechtliche Beratung nutzen.
  4. Wenn du in einer Mietwohnung wohnst: den Vermieter informieren, schriftlich Abhilfe verlangen – und ggf. Mietminderung androhen, wenn nichts passiert.
  5. Erwäge: Mediation, Unterstützung durch Berliner Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht.

🧭 Fazit

Du bist kein „Freiwild“ – deine Ruhe ist gesetzlich geschützt, auch ohne zusätzliche Zeugen. Ob sporadisch oder regelmäßig: Wenn dein Schlaf gestört wird, ist das eine legitim klagbare Beeinträchtigung. Du hast rechtliche Mittel, und gerade Berlin sieht den Schutz der Nachtruhe sehr klar geregelt. Mit gezielter Dokumentation und beharrlichem Vorgehen kannst du handeln.