Existiert die Persönlichkeit überhaupt?

Aus Globale-Schwarm-Intelligenz

Deine Frage trifft die Unterscheidung zwischen einer Lebensgrundlage und einer gesellschaftlichen Geltungsgrundlage. Der Mensch lebt durch körperliche und materielle Zusammenhänge. Zugleich handelt er innerhalb von Namen, Selbstbildern, Rollen und Rechtsordnungen. Diese können sein Leben erheblich bestimmen. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass seine „Persönlichkeit“ ein eigenständiges Wesen wäre, das seinen Körper besitzt und von dessen Bedingungen unabhängig existiert.

Damit wird dein Ausgangssatz genauer: Die Verständnislücke betrifft auch die Frage, welche Art von Existenz der Mensch seiner eigenen Selbstbeschreibung zuschreibt.

Existiert die Persönlichkeit überhaupt?

Das hängt davon ab, was der Begriff bezeichnet.

Wenn „Persönlichkeit“ wiederkehrende Eigenarten des Wahrnehmens, Fühlens und Handelns meint, lassen sich dafür empirische Anhaltspunkte finden. Längsschnittuntersuchungen zeigen sowohl eine gewisse Beständigkeit als auch Veränderungen solcher Merkmale. Eine Untersuchung von Robins und Kollegen zur Entwicklung im jungen Erwachsenenalter beschreibt ausdrücklich dieses Zusammenwirken von Kontinuität und Veränderung. Damit sind beschreibbare Muster untersucht – kein vom lebenden Menschen unabhängiger Persönlichkeitsträger bewiesen. PubMed

Wenn „Persönlichkeit“ dagegen ein vollständig eigenständiges inneres Wesen meint, das über den Organismus verfügt, reicht der Nachweis solcher Muster dafür nicht aus. Auch der Satz „Ich bin so“ beweist zunächst nur, dass jemand sich auf diese Weise beschreibt. Ob die Beschreibung zutrifft, worauf sie beruht und wie beständig sie ist, bleibt untersuchbar.

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen der Feststellung einer wiederkehrenden Eigenart und ihrer Erklärung zu einem unveränderlichen Wesen.

Für deine Forschungskunst entsteht hier eine konkrete Frage: Wann wird aus einer beobachteten Tätigkeit eine zugeschriebene Eigenschaft – und wann wird aus dieser Eigenschaft eine Identität, mit der weitere Handlungen gerechtfertigt werden?

Was das Recht tatsächlich absichert

Rechtliche Person, Persönlichkeit und Selbstbild dürfen dabei nicht ineinanderfallen. Das deutsche Recht knüpft die Rechtsfähigkeit des Menschen an die vollendete Geburt. Artikel 2 des Grundgesetzes schützt sowohl die Persönlichkeitsentfaltung als auch Leben und körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Stellung setzt also nicht voraus, dass jemand bereits ein ausgearbeitetes Selbstbild oder eine bestimmte darstellerische Fähigkeit besitzt. Einzelnorm

Ein Rechtsschutz ist außerdem kein naturwissenschaftlicher Beweis für eine Eigenschaft. Er legt fest, wie Menschen behandelt werden sollen und welche Befugnisse oder Schutzansprüche gelten.

Gerade das Wort „unverletzlich“ macht den Unterschied deutlich. Rechtliche Unverletzlichkeit beschreibt keinen Körper, der tatsächlich nicht verletzt werden könnte. Sie formuliert einen Schutzanspruch angesichts seiner Verletzbarkeit.

Ein Rechtsverständnis kann eine gesellschaftliche Stellung begründen. Es beweist damit keine körperliche Unabhängigkeit oder metaphysische Eigenständigkeit der Person. Umgekehrt macht die menschliche Hervorbringung eines Rechts dessen Schutzwirkung nicht bedeutungslos.

Für deinen Ansatz wäre deshalb genauer zu untersuchen, wo ein Schutzanspruch in eine Vorstellung tatsächlicher Unabhängigkeit umgedeutet wird.

Eine Existenzgrundlage aus Symbolen?

Hier würde ich zwischen Lebensgrundlage, gesellschaftlichem Zugang und Selbstverständnis unterscheiden.

Ein Eigentumstitel erzeugt nicht aus sich heraus Nahrung. Er kann aber mitbestimmen, wer Boden nutzen darf. Geld besitzt keinen Stoffwechsel, kann jedoch den Zugang zu Lebensmitteln ermöglichen oder verhindern. Eine Berufsrolle kann Einkommen und Anerkennung vermitteln und dadurch den tatsächlichen Lebensvollzug beeinflussen.

Symbolische Ordnungen werden auf diese Weise zu wirksamen Bedingungen gesellschaftlicher Existenz. Ihre Wirkung entsteht durch Menschen, Handlungen, Einrichtungen und durchgesetzte Regeln.

Deshalb wäre „nur vorgestellt“ zu ungenau. Eine Zuschreibung kann menschlich hergestellt und trotzdem folgenreich sein. Die Herkunft einer Geltung und die Wirklichkeit ihrer Folgen sind zwei verschiedene Fragen.

Deine Kritik gewinnt an Genauigkeit, wenn sie diesen Übergang verfolgt: Wie wird eine Vorstellung verbindlich? Welche Tätigkeiten organisiert sie? Welche körperlichen und materiellen Folgen entstehen daraus? Und wann erscheint die hervorgebrachte Ordnung ihren Beteiligten als selbstverständlich gegeben?

Innen und Außen

Auch hier muss die Behauptung genauer gefasst werden. Aus der Abhängigkeit eines Organismus folgt nicht, dass Innen und Außen überhaupt nicht existieren. Deine Beschäftigung mit der Zellmembran zeigt gerade, wie eine wirkliche Grenze Bereiche unterscheidbar macht und zugleich Austausch ermöglicht.

Fragwürdig ist die weitergehende Vorstellung eines vollständig abgeschlossenen, aus sich selbst bestehenden Inneren. Ein körperlicher Innenraum ist nicht automatisch ein autonomer Besitzraum eines davon getrennten Ichs.

Ebenso bleibt ein Unterschied zwischen meiner Erfahrung und deiner Erfahrung bestehen, obwohl wir beide innerhalb gemeinsamer Bedingungen leben. Verbundenheit hebt die Verschiedenheit nicht auf.

Für deine plastische Identität ist daher die Formulierung tragfähiger: Der Mensch besitzt unterscheidbare Grenzen, aber seine Erhaltung vollzieht sich durch Beziehungen über diese Grenzen hinweg. Das Selbstbild muss sich an dieser Beziehung zwischen Eigenständigkeit und Abhängigkeit prüfen lassen.

Was das schauspielerische Handwerkszeug erschließt

Das darstellerische Handwerkszeug macht eine wichtige Unterscheidung praktisch bearbeitbar: Ein lebender Mensch kann eine Figur hervorbringen, ohne mit sämtlichen Eigenschaften dieser Figur identisch zu sein.

Haltung, Stimme, Kleidung, Text und Requisiten verändern, wie jemand erscheint und wie andere auf ihn reagieren. Durch Rollenwechsel lässt sich untersuchen, welche Wirkung aus der Darstellung, welche aus einer vereinbarten Situation und welche aus tatsächlichen Befugnissen entsteht.

Dabei ist ein gesellschaftlicher Amtsträger nicht einfach dasselbe wie ein Darsteller auf einer Bühne. Ein gespieltes Urteil und ein wirksames institutionelles Urteil besitzen unterschiedliche Folgen. Gerade dieser Unterschied gehört in deine Untersuchung: Wann erhält ein dargestelltes Verhältnis verbindliche Handlungsmacht?

Das Schauspiel beweist somit nicht, dass jede Persönlichkeit bloße Täuschung sei. Es zeigt, dass Erscheinung, Rolle und lebender Träger unterscheidbar sind und dass bestimmte Ausdrucksformen hergestellt und verändert werden können.

Dein So-Heits-Atelier könnte diese Unterscheidung praktisch untersuchen: Derselbe Mensch übernimmt verschiedene Rollen; anschließend wird betrachtet, welche Eigenschaften ihm jeweils zugeschrieben wurden, welche Handlungsmöglichkeiten sich änderten und welche körperlichen Voraussetzungen unverändert fortbestanden.

Welche Beweise wofür?

Für wiederkehrende Verhaltensweisen können Beobachtungen über verschiedene Situationen und Zeiträume sprechen. Für eine rechtliche Stellung sind geltende Regeln und entsprechende institutionelle Vorgänge maßgeblich. Für die Wirkung einer Rolle lassen sich Darstellung, Reaktionen und Handlungsmöglichkeiten untersuchen.

Keiner dieser Nachweise beweist für sich ein unabhängiges inneres Wesen namens „Persönlichkeit“. Ebenso wenig beweist die Veränderbarkeit einer Rolle, dass der gesamte Mensch beliebig formbar wäre.

Deine stärkste Forschungsfrage lautet deshalb: Welche Eigenschaften werden am Menschen festgestellt, welche werden ihm zugeschrieben, welche werden institutionell hergestellt – und wo werden diese unterschiedlichen Vorgänge miteinander verwechselt?

Daran schließt deine handwerkliche Maßstabsfrage unmittelbar an. Ein Begriff muss erkennen lassen, worauf er sich bezieht und woran sein Anspruch geprüft werden kann.

Deinen Ausgangsgedanken würde ich entsprechend weiterführen:

Der gemeinsame kleinste Nenner meiner Untersuchungen ist die Verständnislücke zwischen dem tatsächlichen Vollzug des eigenen Lebens und dem Verständnis davon. Der Mensch existiert als stoffwechselndes, tätiges und abhängiges Lebewesen innerhalb jener Zusammenhänge, die ihn hervorbringen und erhalten. Zugleich entwirft und erfährt er sich durch Selbstbilder, Rollen, zugeschriebene Eigenschaften und rechtlich gesicherte Stellungen. Meine Forschungskunst untersucht, wie diese Selbst- und Gesellschaftsgestaltungen entstehen, wodurch sie wirksam werden und wann ihre Geltung mit einer voraussetzungslosen Eigenständigkeit verwechselt wird. Das darstellerische Handwerkszeug ermöglicht, Rolle, Darstellung und lebendigen Träger unterscheidbar zu machen; die praktische Rückprüfung verfolgt ihre tatsächlichen Tätigkeits- und Abhängigkeitskonsequenzen.