Gesamtergebnis – weiteres Aushebeln des Rechtsverständnisses durch Vermieter und Mieterin Staege

Aus Globale-Schwarm-Intelligenz

Verantwortung von Hausverwaltung und Eigentümerseite – nach der Devise: Mit alten Menschen kann man so umgehen?


Im Ergebnis zeigt sich nicht nur eine fortgesetzte Lärmstörung und gesundheitliche Schädigung, sondern auch ein weiteres Aushebeln des Rechtsverständnisses. Der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung behandelt die Situation nicht als ernsthafte Störung des Mietgebrauchs und des Hausfriedens, sondern verlagert die Verantwortung auf mich als betroffenen Mieter zurück. Gleichzeitig bestreitet Frau Staege nach außen das Bestehen eines Problems, während nach meinen Aufzeichnungen die Störungen fortgesetzt werden.

Dadurch entsteht eine doppelte Entwertung meiner Rechte: Einerseits werde ich durch wiederholte Schlafstörungen gesundheitlich belastet, andererseits werden meine Beschwerden, Aufzeichnungen und Lösungsversuche nicht ausreichend ernst genommen. Das Recht auf ungestörten Schlaf, körperliche Unversehrtheit, Schutz der Wohnung und einen gesicherten Mietgebrauch wird dadurch praktisch ausgehöhlt.

Wenn der Vermieter trotz jahrelanger Beschwerden, Lärmprotokolle, gesundheitlicher Folgen und gescheiterter Vermittlungsversuche keine wirksame Lösung herstellt, wird der Konflikt nicht befriedet, sondern weiter in die Mieterschaft zurückverlagert. Damit werden Mieter gegen Mieter stehen gelassen. Genau darin liegt aus meiner Sicht das weitere Aushebeln des Rechtsverständnisses: Der Schutz des Hausfriedens wird behauptet, aber tatsächlich nicht wirksam hergestellt.