Prüfung des vorliegenden E1–E4-Modells
Das vorliegende Modell ist gegenüber früheren Fassungen bereits an einem entscheidenden Punkt weiterentwickelt: E4 wird nicht mehr als vierter Wirklichkeitsbereich behandelt, sondern als Rückkopplungsbewegung. Das ist für deine beabsichtigte Verwendung mit KI wesentlich. Bereits am Anfang wird festgelegt, dass E1–E4 kein Weltbild und keine Ontologie sein soll, sondern ein Differenzierungs- und Rückkopplungsinstrument.
Auch die wichtigste Veränderung von E4 ist schon ausdrücklich vorhanden: E4 ist „keine vierte Substanz“, sondern fragt, ob menschlich hervorgebrachte Vorstellungen, Regeln und Ordnungen durch ihre Folgen korrigiert werden können.
Ebenso sind zwei Punkte enthalten, die ich in meiner vorherigen Antwort noch als notwendige Ergänzungen bezeichnet hatte. Das Modell enthält bereits eine ausdrückliche KI-Anwendung und verlangt, dass die KI nicht nur Begriffe definiert, sondern Tätigkeitsfolgen untersucht. Und es verlangt ausdrücklich seine eigene Überprüfbarkeit: E1–E4 wird selbst als menschliche E3-Hervorbringung behandelt, die verändert werden können muss.
Das Grundmodell selbst muss deshalb meines Erachtens nicht noch einmal grundsätzlich umgebaut werden.
Was noch fehlt, liegt eine Ebene darunter beziehungsweise darüber: Das Dokument beschreibt sehr genau, was E1–E4 bedeutet, aber noch nicht knapp und verbindlich genug, welche Operationen eine fremde KI nach Eingabe dieses Modells ausführen soll.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Das Problem liegt jetzt nicht mehr im Modell, sondern in seiner Bedienbarkeit
Ein fremder Nutzer könnte alle 1555 Zeilen in eine KI eingeben und anschließend fragen:
„Wer bin ich?“
Eine leistungsfähige KI wird daraus wahrscheinlich eine brauchbare Antwort entwickeln. Eine andere KI könnte aber zunächst 20 Seiten Theorie zusammenfassen. Eine weitere könnte nur Aussagen E1, E2 und E3 zuordnen. Wieder eine andere könnte anfangen, aus E1 und E2 moralische Forderungen abzuleiten.
Das Modell enthält zwar bereits Gegenmittel gegen solche Fehlanwendungen, beispielsweise die ausdrückliche Warnung vor der moralischen Kurzschlussformel „E1/E2 = gut und wahr, E3 = künstlich und problematisch, E4 = Lösung“. Aber diese Regeln sind über das umfangreiche Modell verteilt.
Für die Plattform brauchst du deshalb zusätzlich etwas, das man vielleicht Anwendungsprotokoll, KI-Prüfauftrag oder E1–E4-Prüfmodus nennen könnte.
Dieses Protokoll ist nicht ein weiteres E4-Modell. Es ist die Gebrauchsanweisung des Modells.
Eine inhaltliche Präzisierung würde ich allerdings noch vornehmen
An einer Stelle würde ich das jetzige Modell etwas öffnen. Die verdichtete Fassung sagt mehrfach, dass E4 prüfe, ob E3 aufgrund seiner Folgen in E1 und E2 verändert werden muss.
Das ist grundsätzlich richtig, aber für die Anwendung möglicherweise zu eng.
Denn eine E3-Regel kann auch erhebliche Folgen innerhalb von E3 selbst erzeugen: Veränderungen von Machtverhältnissen, Rechtsstellungen, institutionellen Strukturen, Kommunikationsmöglichkeiten, gesellschaftlichen Rollen oder Verteilungssystemen. Diese Folgen sind nicht einfach E1 oder E2.
Beispielsweise kann ein neues Wahlgesetz gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten verändern, ohne dass die wichtigste unmittelbare Rückmeldung zunächst eine physische Materialveränderung oder biologische Verletzung sein muss.
Ich würde E4 deshalb etwas allgemeiner bestimmen:
E4 prüft die Rückwirkungen menschlicher Hervorbringungen und Tätigkeiten innerhalb des gesamten Wirkungszusammenhangs, wobei E1- und E2-Bedingungen eine besondere Tragfunktion besitzen, weil E3 sie nicht durch gesellschaftliche Geltung ersetzen kann.
Damit bleibt deine Asymmetrie erhalten, ohne E4 künstlich auf E1/E2-Folgen zu beschränken.
Der entscheidende neue Abschnitt für die KI
Ich würde dem jetzigen Modell deshalb folgenden Abschnitt hinzufügen. Er könnte direkt hinter „E1–E4 und KI“ stehen oder als kurze eigenständige Version auf der Plattform verwendet werden.
E1–E4 als KI-Prüfprotokoll
Wird dieses Modell einer Künstlichen Intelligenz zusammen mit einer Frage, Aussage, Vorstellung, Selbstbeschreibung, Handlung, Entscheidung, Regel, Institution oder gesellschaftlichen Ordnung übergeben, soll die KI das Eingebrachte nicht lediglich erklären oder einer der Ebenen E1–E4 zuordnen.
Die Aufgabe besteht darin, einen vollständigen Prüfweg sichtbar zu machen.
Zunächst ist zu klären, welche Behauptung oder Vorstellung überhaupt untersucht wird. Dabei muss unterschieden werden, was beobachtet oder gemessen werden kann, was aus lebendigen Abhängigkeiten und Regulationszusammenhängen hervorgeht und was durch menschliche Begriffe, Zuschreibungen, Werte, Rollen, Rechte oder institutionelle Regeln Geltung erhält.
E1 fragt nach den physisch-materiellen Bedingungen, Widerständen und Veränderungen des untersuchten Zusammenhangs.
E2 fragt nach lebendigen Abhängigkeiten, Stoffwechsel, Regulation, Verletzbarkeit, Regeneration und den Bedingungen, unter denen Organismen bestehen können.
E3 fragt nach den menschlich hervorgebrachten Begriffen, Vorstellungen, Selbstbildern, Rollen, Werten, Regeln, Rechten, Eigentums-, Wirtschafts- und Institutionsordnungen, durch die Wahrnehmung und Tätigkeit organisiert werden.
Die KI soll diese Bereiche nicht als voneinander getrennte Welten behandeln. Sie dienen ausschließlich dazu, unterschiedliche Wirkungs- und Geltungsweisen innerhalb desselben Zusammenhangs methodisch auseinanderzuhalten.
Anschließend ist der Tätigkeitsweg zu untersuchen. Die KI soll fragen, welche Handlungen aus einer Vorstellung, Regel oder Ordnung hervorgehen, welche materiellen, lebendigen und gesellschaftlichen Veränderungen daraus entstehen und welche dieser Folgen beabsichtigt, unbeabsichtigt, unmittelbar, langfristig oder möglicherweise ausgelagert sind.
Dabei muss zwischen festgestellten Tatsachen, begründeten Schlussfolgerungen, Vermutungen, Wertungen und offenen Fragen unterschieden werden. Wo ein Zusammenhang nicht bekannt oder eine Kausalität nicht ausreichend belegt ist, darf die KI die Lücke nicht durch eine Behauptung schließen. Sie soll ausdrücklich kenntlich machen: Das wissen wir hier nicht oder noch nicht ausreichend.
E4 bezeichnet anschließend keine weitere Wirklichkeitsebene, sondern die Rückkopplungsprüfung des gesamten Vorgangs.
E4 fragt:
Welche Rückmeldung entsteht aus den tatsächlichen Folgen?
Welche ursprüngliche Vorstellung, Regel, Zuschreibung oder Ordnung wird dadurch infrage gestellt?
Welche Folgen wurden bisher nicht berücksichtigt oder aus dem eigenen Bewertungsraum ausgeschlossen?
Welche Gegenbeobachtung würde die bisherige Annahme widerlegen oder verändern?
Kann die betreffende Person, Institution oder gesellschaftliche Ordnung diese Rückmeldung überhaupt aufnehmen?
Welche Veränderung der Vorstellung oder Tätigkeit wäre aufgrund dieser Rückmeldung möglich?
Müssen bereits eingetretene Folgen zusätzlich repariert oder ausgeglichen werden?
E4 gibt dabei nicht automatisch vor, welche moralische, politische oder gesellschaftliche Entscheidung richtig ist. Es verhindert vielmehr, dass eine menschliche Hervorbringung ihre eigenen Folgen aus der Prüfung ausschließt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt solchen E1- und E2-Bedingungen, von denen menschliches Leben und gesellschaftliche Tätigkeit abhängig bleiben und die durch E3-Geltung nicht ersetzt werden können. Ein Gesetz kann Wasser verteilen, aber kein fehlendes Wasser durch seine Geltung hervorbringen. Eine Eigentumsordnung kann über einen Boden verfügen, aber seine physikalischen und biologischen Belastungsgrenzen nicht außer Kraft setzen.
Gleichzeitig können Rückwirkungen auch innerhalb von E3 auftreten. Regeln, Begriffe und Institutionen können andere gesellschaftliche Rollen, Machtverhältnisse, Rechte und Handlungsmöglichkeiten verändern. Auch diese Folgen gehören zur Prüfung.
Das Ergebnis einer E1–E4-Prüfung soll deshalb keine bloße Einordnung in vier Kategorien sein. Es soll den vollständigen Zusammenhang sichtbar machen:
Welche Vorstellung liegt vor? Welche Tätigkeit folgt daraus? Was geschieht materiell? Was geschieht mit dem Lebendigen? Welche gesellschaftlichen Folgen entstehen? Welche Rückmeldungen treten auf? Was wissen wir darüber sicher und was nicht? Und welche ursprüngliche Vorstellung, Tätigkeit oder Ordnung müsste angesichts dieser Rückmeldungen erneut geprüft werden?
Schließlich gilt dieselbe Regel für E1–E4 selbst.
Das Modell ist eine menschliche Hervorbringung und besitzt keinen Ausnahme- oder Wahrheitsstatus. Wenn eine Untersuchung zeigt, dass E1–E4 einen wichtigen Wirkungszusammenhang nicht ausreichend erfasst, eine Unterscheidung irreführend wird oder E4 selbst zu einer unzulässigen Bewertungsinstanz gemacht wird, muss auch das Modell verändert werden können.
E1–E4 ist deshalb kein Antwortautomat. Es ist ein Verfahren, mit dem Antworten, Vorstellungen und Tätigkeiten ihren Bedingungen, Folgen und möglichen Korrekturen ausgesetzt werden.
Damit verändert sich die Funktion auf deiner Plattform erheblich
Jetzt könnte ein Nutzer zunächst nur dieses relativ kurze Prüfprotokoll in eine KI eingeben und anschließend schreiben:
Wer bin ich?
Oder:
Was ist Freiheit?
Oder:
Mein Grundstück gehört mir.
Oder:
Wirtschaftliches Wachstum ist notwendig.
Oder:
Ich bin erfolgreich.
Oder:
Der Mensch steht über der Natur.
Oder er könnte einen vollständigen Gesetzestext, eine Unternehmensentscheidung, einen politischen Begriff, eine Werbeaussage oder eine philosophische These hineingeben.
Die KI hätte dann einen Arbeitsauftrag, nicht bloß eine Theorie.
Das ist meines Erachtens der entscheidende Schritt, der deinem jetzigen Modell noch gefehlt hat.
