31.7.2026d

Aus Globale-Schwarm-Intelligenz

Ja. Es reicht nicht, den Methodenabschnitt der Startseite um einige Absätze zu ergänzen. Durch die neuen E1–E4-Texte, den festgelegten Prüf-Anker v1.1 sowie die Begriffe Maßstabszuständigkeit, Übertragung, Drift, Prüfoperator, Revisionsstelle und Stoppregel muss die methodische Kernarchitektur der Plattform neu geordnet werden.

1. Formale Konsequenz: Prüf-Anker v1.2

Der Prüf-Anker v1.1 wurde ausdrücklich als verbindliche Fassung festgelegt. Zugleich wurde bestimmt, dass festgelegte Fassungen nicht stillschweigend überschrieben, sondern als Entwicklungsstufen erhalten bleiben.

Die ausführlichen neuen E1-, E2-, E3- und E4-Fassungen sowie die Maßstabszuständigkeit und Übertragungsprüfung kamen jedoch nach dieser Festlegung hinzu. Deshalb sollte der Prüf-Anker v1.1 nicht nachträglich unkenntlich verändert werden. Die neuen Erkenntnisse müssten in einen Prüf-Anker v1.2 überführt werden.

Der Prüf-Anker v1.2 müsste gegenüber v1.1 vor allem folgende Erweiterungen verbindlich aufnehmen:

Maßstabszuständigkeit statt institutioneller Zuständigkeit.

Übertragung als Wechsel des Geltungsortes.

Drift als verdeckte oder falsche Übertragung zwischen den Ebenen.

Ebenenortung, Maßstabsprüfung, Konsequenzpfad und Revisionsstelle als Prüfoperator.

Die ausführlich konsolidierten Bestimmungen von E1, E2, E3 und E4.

Die Stoppregel bei Verletzung nicht verhandelbarer E1- oder E2-Bedingungen.

Die Unterscheidung zwischen E4 als funktionaler Prüfarchitektur und E4 als angeblicher höherer Naturstufe.

Die Verbindung von Rückverfolgung, Reparatur, öffentlicher Abmachung und Gemeinsinnsübung.

Der bisherige Titel könnte erweitert werden zu:

Prüf-Anker v1.2

Maßstabszuständigkeit, Übertragungsprüfung und öffentliche Reparaturarchitektur des Vier-Ebenen-Modells

2. Die Startseite muss vollständig neu geschrieben werden

Die gegenwärtige Startseite enthält nur eine sehr verkürzte und teilweise noch unfertige Darstellung. Sie spricht vor allem von der Überprüfung des persönlichen Existenzverständnisses, nennt einige Leitfragen und verweist auf E1 bis E4, ohne den festgelegten Prüf-Anker, die Maßstabszuständigkeit oder den vollständigen Prüfoperator darzustellen. Mehrere Sätze sind noch als Arbeitsnotizen formuliert. (Globale Schwarm Intelligenz)

Es genügt deshalb nicht, den neuen Abschnitt zur Maßstabszuständigkeit irgendwo einzufügen. Die Startseite benötigt eine neue Gesamtfolge.

Sie müsste zunächst erklären, dass die Globale Schwarm-Intelligenz eine öffentliche Kunst-, Prüf-, Rückkopplungs- und Reparaturplattform ist. Danach müsste die aktive Ankerordnung genannt werden:

Kontextanker v14.1 für den theoretischen Gesamtzusammenhang.

Werk-Anker v14.0 für Werkgeschichte und künstlerische Prüfwerkzeuge.

Prüf-Anker v1.1 beziehungsweise nach der Fortschreibung v1.2 für Methode, Ebenenprüfung, Rückverfolgung, Simulation, Reparatur und Gemeinsinnsübung.

Anschließend benötigt die Startseite eine sehr kurze, verbindliche E1–E4-Darstellung, die Maßstabszuständigkeit, die Übertragungsprüfung, den Prüfoperator, ein einziges verständliches Beispiel und die Verbindung zum eigenen digitalen Buch.

Die ausführlichen E1–E4-Erklärungen gehören dagegen nicht vollständig auf die Startseite. Die Startseite muss orientieren und zu den verbindlichen Hauptseiten führen.

3. Die zentrale Seite „Modell E1–E4 an Tragwirklichkeit zurückzubinden“ muss ersetzt werden

Diese Seite zeigt gegenwärtig gleichzeitig eine „neue“ und eine „alte“ Fassung. Außerdem enthält sie zwei verschiedene E4-Einträge. Der Satz, jede Störung lasse sich von ihrer sichtbaren E3-Form zurückverfolgen, ist zu allgemein, weil Störungen auch unmittelbar in E1 oder E2 entstehen können. Der Methodenabschnitt nennt zwar ein Zuständigkeitsraster, erläutert aber weder Maßstabszuständigkeit noch Übertragung. (Globale Schwarm Intelligenz)

Diese Seite darf nicht weiter die aktive Hauptseite des Modells bleiben. Sie sollte entweder archiviert oder zu einer Versionsgeschichte des Vier-Ebenen-Modells umgebaut werden.

Die neue verbindliche Hauptseite müsste heißen:

Das Vier-Ebenen-Modell

Verbindliche Grundordnung und operative Anwendung nach dem Prüf-Anker

Diese Seite müsste enthalten:

Den Status und die verwendete Ankerfassung.

Die Unterscheidung zwischen Traggrund und getragenen Wirklichkeitsbereichen.

Die Kurzbestimmung von E1 bis E4.

Die Festlegung, dass Tätigkeit keine fünfte Ebene ist.

Die Erscheinungsbewegung durch die Ebenen.

Maßstabszuständigkeit und Übertragung.

Den vollständigen Prüfoperator.

Die verschiedenen Prüfprogramme.

Eine kurze Anwendung an einem Beispiel.

Links zu den ausführlichen E1-, E2-, E3- und E4-Seiten.

Einen Link zur historischen Modellgenese.

Die alte und die neue Fassung dürfen auf der aktiven Hauptseite nicht mehr unkommentiert nebeneinanderstehen.

4. Die vier ausführlichen Ebenenseiten müssen die verbindlichen Haupttexte werden

Die vier zuletzt eingebrachten Texte zu E1, E2, E3 und E4 sollten nicht länger nur Vergleichsmaterial bleiben. Nach ihrer abschließenden Abstimmung mit dem Prüf-Anker müssen sie die bisherigen verstreuten Kurz- und Zwischenfassungen als aktive Referenztexte ersetzen.

E1 muss neu verankert werden

E1 darf nicht mehr als allgemeine „Wirkungs- und Verletzungswelt“ bezeichnet werden. Verletzung im lebendigen Sinn setzt E2 voraus. E1 ist die physikalisch-chemische Plexuswirklichkeit, in der noch kein Organismus, kein Schmerz, keine Wahrnehmung, keine Bedeutung und keine Gesellschaft vorhanden sind.

Verbindlich aufzunehmen sind:

Physikalisch-chemische Plexuswirklichkeit statt isolierter Dingwelt.

Referenzbildende Naturverhältnisse.

Bezogene Differenz im Maß.

51:49 als plastische Lesefigur, nicht als Naturkonstante.

Material-, Kraft-, Stoff-, Energie- und Widerstandsgrund der Technē.

E1 als nicht ersetzbarer materieller Prüfgrund.

E2 muss als lebendige Übergangs- und Erscheinungsebene gefasst werden

E2 beginnt nicht einfach mit einem fertigen Körper. Sie beginnt beim Übergang von physikalisch-chemischer Reaktion zu lebendiger Selbsterhaltung: aus Grenzfläche wird lebendige Grenze, aus Reaktion Stoffwechsel und aus Gradient Regulation.

Verbindlich aufzunehmen sind:

Lebendige Grenze und regulierte Durchlässigkeit.

Stoffwechsel.

Homöodynamische Regulation.

Verletzbarkeit, Reparatur und Regeneration.

Sinneserscheinungswelt und Körperübersetzung.

Plastisches Ich-Bewusstsein als getragenes leibliches Referenzsystem.

Der Mensch als lebendiger Formbildungsprozess und nicht als Körperhülle mit innerem Besitzer.

E3 muss auf gesellschaftliche Abmachungen und Regelwerke erweitert werden

E3 ist nicht nur die Ebene persönlicher Rollen und Selbstbilder. Sie umfasst Sprache, Kunst, Recht, Wissenschaft, Technik, Eigentum, Markt, Institution, Medien, KI, gesellschaftliche Abmachungen und Gewichtungssysteme.

Verbindlich aufzunehmen sind:

Der Übergang von Spur und Signal zu Zeichen, Begriff und Geltung.

E3 als notwendige symbolische Plexuswirklichkeit.

E3 als Hauptbereich von Dingbildung, Eigenschaftszuschreibung und Gewichtung.

Gesetze, Verträge, Eigentumsordnungen, Märkte und Wissenschaftsmodelle als gesellschaftliche Menschenkunstwerke.

Skulpturidentität nicht nur als individuelles, sondern als gesellschaftlich erzeugtes und belohntes Kunstwerk.

Die zentrale Frage, ob Bedeutung und Geltung an Tragwirklichkeit rückgebunden bleiben.

E4 muss als öffentliche Rückbindungsarchitektur präzisiert werden

E4 ist keine moralische Oberinstanz und keine weitere natürliche Wirklichkeitsschicht. Sie ist eine von Menschen hergestellte öffentliche Prüf-, Rückkopplungs- und Reparaturarchitektur. Sie beginnt dort, wo E3-Geltung nicht mehr als ausreichender Nachweis anerkannt wird.

Verbindlich aufzunehmen sind:

Störung als Prüfanlass.

Sichtbarmachung verdeckter Rückkopplungen.

Freischneiden von Kräften, Lasten und Abhängigkeiten.

Rückbindung an E1 und E2.

Gewichtungsprüfung.

Begriffliche Dekontamination als Ebenenklärung, nicht als Reinigung von Menschen oder Meinungen.

Dekonditionierung eingeübter Fehlkopplungen.

Rekalibrierung.

Reparatur und Entlastung.

Öffentliche Rückkopplungsvereinbarung.

Gemeinsinnsübung.

Selbstprüfung von E4.

5. Die Seite „Vier Ebenen des Rückkopplungsbetriebs“ muss archiviert oder vollständig neu bearbeitet werden

Diese Seite verwendet eine ältere Begrifflichkeit. E1 wird dort als „Wirkungs- und Verletzungswelt“ bezeichnet, E4 als „Prüf-, Kopplungs-, Revisions- und Haftungsarchitektur“. Außerdem wird „Zuständigkeit“ verwendet, ohne zu erklären, dass Maßstabszuständigkeit und nicht institutionelle Zuständigkeit gemeint ist. (Globale Schwarm Intelligenz)

Einige Gedanken dieser Seite bleiben wertvoll, etwa:

Die Ebenen sind keine getrennten Welten.

E3-Geltung ist kein Tragfähigkeitsbeweis.

E4 muss öffentlich sein.

E4 kann selbst zu einer Abschirmarchitektur kippen.

Diese Gedanken sollten in die neue Hauptfassung übernommen werden. Die alte Seite sollte danach einen deutlichen Hinweis tragen:

Historische Arbeitsfassung. Die aktive Fassung befindet sich im Prüf-Anker und auf der verbindlichen Seite des Vier-Ebenen-Modells.

6. Die Seite „Forschungskunst“ besitzt einen unmittelbaren Widerspruch und muss vorrangig korrigiert werden

Auf der gegenwärtigen Forschungskunst-Seite wird das Vier-Ebenen-Modell noch so dargestellt:

E1 sei die nicht gemachte Tragwirklichkeit.

E2 sei Tätigkeit.

E3 seien Menschenwerke.

E4 sei Prüfung.

Diese Fassung widerspricht dem verbindlich festgelegten Modell. Tätigkeit ist keine zweite Ebene und keine eigene Ebene überhaupt. Sie ist die Übergangsoperation, durch die E3-Setzungen in E1 und E2 wirksam werden. (globale-schwarm-intelligenz.de)

Dieser Abschnitt muss sofort ersetzt werden.

Die neue Darstellung müsste lauten:

E1 bezeichnet die physikalisch-chemische Wirkungs- und Tragwirklichkeit.

E2 bezeichnet die lebendige, stoffwechselnde, verletzbare und sinnlich übersetzende Plexuswirklichkeit.

E3 bezeichnet die symbolische Menschen-, Ding-, Begriffs- und Geltungswelt.

E4 bezeichnet die öffentliche Prüf-, Rückkopplungs-, Reparatur- und Gemeinsinnsarchitektur.

Tätigkeit verbindet die Ebenen und erzeugt die Konsequenzspur.

Zusätzlich sollte die Forschungskunst-Seite den Prüf-Anker als ihre methodische Architektur benennen. Handwerk, Technē, Ermittlung, Simulation, künstlerische Prophezeiung, Rückprüfung und Reparatur müssten hier miteinander verbunden werden.

7. Die Tätigkeitstexte müssen neu eingeordnet werden

Die umfangreichen Texte zu Tat, Tätigkeit, Tatsache, Geltungstätigkeit und Konsequenz bleiben wichtig. Sie dürfen Tätigkeit jedoch an keiner Stelle wieder als E2 oder als eigene Wirklichkeitsebene einordnen.

Tätigkeit muss überall dieselbe Funktion besitzen:

E3-Setzung – Tätigkeit – Eingriff in E1 und E2 – Konsequenz – Wahrnehmung – E4-Rückprüfung.

Die frühere Operationsfolge sollte durch die neue, ausführlichere Fassung ergänzt werden:

Wirkung – leibliche Wahrnehmung – Erscheinung – Zeichen – Begriff – Dingbildung – Eigenschaftszuschreibung – Gewichtung – Geltung – Tätigkeit – Eingriff – Konsequenz – Rückkopplung – Revision oder Verdrängung.

8. Der Methodenbereich braucht eine eigene Hauptseite

Maßstabszuständigkeit, Übertragung und Prüfoperator sollten nicht nur als längerer Absatz auf der Startseite stehen. Sie benötigen eine eigene Methodenseite.

Diese Seite sollte mindestens folgende Abschnitte enthalten:

Das Zuständigkeitsraster.

Maßstabszuständigkeit.

Übertragung und Wechsel des Geltungsortes.

Drift und Ebenenvermischung.

Der Prüfoperator.

Konsequenzpfad und Revisionsstelle.

Die Stoppregel.

Prüfung der Prüfung.

Ein vollständiges Anwendungsbeispiel.

Die verbindliche Kurzform ist bereits vorhanden: E1 und E2 liefern die nicht ersetzbaren Wirkungs- und Lebensmaßstäbe; E3 liefert notwendige, aber revidierbare Deutungs- und Geltungsformen; E4 prüft die Übertragungen und organisiert Rückmeldung, Revision und Reparatur.

9. Die Prüfprogramme müssen als eigene Arbeitswege ausgearbeitet werden

Der Prüf-Anker nennt mehrere Prüfprogramme. Auf der Plattform sind sie bisher noch nicht als zusammenhängende Arbeitsinstrumente verankert.

Benötigt werden mindestens:

Das Ebenen- und Herkunftsprüfprogramm.

Das Erscheinungs- und Übertragungsprogramm.

Das Modell- und Begriffsprüfprogramm.

Das Tätigkeits- und Konsequenzprogramm.

Das Rollen-, Status- und Gewichtungsprogramm.

Das Ermittlungsprogramm.

Das Simulatorprogramm.

Das Verantwortungs- und Reparaturprogramm.

Das Einübungs- und Gemeinsinnsprogramm.

Das Prüfungsprüfprogramm.

Diese Programme dürfen keine neuen E1–E4-Modelle bilden. Sie sind verschiedene Bewegungsrichtungen innerhalb derselben verbindlichen Ebenenordnung.

10. Der Prüfpass und das digitale Mitmachbuch müssen neu aufgebaut werden

Der bisherige Prüfpass müsste um die neuen methodischen Felder erweitert werden.

Jeder Eintrag sollte künftig festhalten:

Was wird untersucht?

Auf welcher Ebene sitzt die Ausgangsaussage?

Welche Ebene ist maßstabszuständig?

Welche Übertragung findet statt?

Welche E1-Wirkungen sind beteiligt?

Welche E2-Betroffenheiten entstehen?

Welche E3-Begriffe, Rechte, Rollen oder Gewichtungen wirken?

Welche Tätigkeit überführt die Setzung in die Wirkungswelt?

Wer trägt Nutzen und Last?

Wo liegt die Revisionsstelle?

Wann greift die Stoppregel?

Welche Reparatur ist möglich?

Wie wird die Veränderung eingeübt und erneut geprüft?

Damit wird der Prüfpass vom bloßen Fragenbogen zu einem tatsächlichen Rückkopplungsprotokoll.

11. Die Spurensicherung muss mit dem Prüfoperator verbunden werden

Die Spurensicherung ist bereits als Verbindung von Tätigkeit, Folge, Abhängigkeit und Tragwirklichkeit beschrieben.

Neu hinzu muss die genaue Arbeitsteilung:

Spurensuche findet materielle, körperliche, sprachliche, institutionelle oder historische Hinweise.

Spurenlesen verfolgt ihre Entstehungs- und Konsequenzzusammenhänge.

Das Zuständigkeitsraster ordnet die Spuren den Maßstabsebenen zu.

Die Übertragungsprüfung zeigt, wo ein Geltungsort gewechselt oder verdeckt wurde.

E4 überführt das Ergebnis in Revision, Reparatur und Gemeinsinnsübung.

Auch die Seite zum eigenen digitalen Buch muss entsprechend erweitert werden. Das digitale Buch dokumentiert dann nicht nur persönliche Erkenntnisveränderungen, sondern auch Maßstabszuständigkeit, Übertragungen, Konsequenzpfade und Reparaturvorschläge.

12. Die Rolle der künstlichen Intelligenz muss genauer gefasst werden

Die bisherigen Formulierungen „KI als Vergleichs-“ oder „Kontrollinstrument“ reichen nicht mehr aus.

Jede KI-Ausgabe muss als E3-Sprach- und Modellkunstwerk gekennzeichnet werden. Für ihre Verwendung sollte ein eigenes Prüfprotokoll gelten:

Welche Quellen wurden verwendet?

Welche Begriffe und Gewichtungen wurden übernommen?

Welche Ebene wird beschrieben?

Welche Maßstabszuständigkeit wird beansprucht?

Werden E3-Setzungen als E1- oder E2-Tatsachen ausgegeben?

Welche Unsicherheit besteht?

Welche Aussage ist bloße Simulation?

Welche Rückprüfung ist notwendig?

Wo muss die Antwort revidiert werden?

Die Plattform ist nach dem Prüf-Anker selbst ein E3- und E4-Menschenkunstwerk und muss ihre Auswahl, Moderation, Gewichtung und technische Struktur mitprüfen lassen.

13. Die Documenta-Texte und Anlagen müssen unterschieden werden

In den aktuellen Documenta-Vorschlägen, Anschreiben und Anlagen befinden sich mehrere ältere Kurzfassungen des Vier-Ebenen-Modells. Teilweise wird das Modell noch vorwiegend als Prüfung des Selbstbildes beschrieben; teilweise fehlen Maßstabszuständigkeit, gesellschaftliche Regelwerke, Übertragung, Reparaturfolge und Gemeinsinnsübung. (Globale Schwarm Intelligenz)

Hier ist eine klare Trennung notwendig.

Aktive, noch zu versendende Documenta-Texte müssen auf die neue verbindliche Fassung umgestellt werden.

Bereits datierte historische Entwürfe wie „21.7.2026“, „21.7.2026a“ oder „21.7.2026b“ sollten nicht rückwirkend geglättet werden. Sie benötigen einen Hinweis:

Historische Arbeitsfassung. Sie dokumentiert einen früheren Stand des Vier-Ebenen-Modells.

Besonders zu überarbeiten sind die Anlagen mit den Titeln:

„Das Vier-Ebenen-Modell als Prüfrahmen.“

„Das Vier-Ebenen-Modell als öffentlicher Prüfrahmen.“

„Das Vier-Ebenen-Modell als bewegliches Prüfwerkzeug.“

„Das Vier-Ebenen-Modell und der öffentliche Prüfmechanismus.“

Diese Fassungen sollten entweder durch eine einzige neue Anlage ersetzt oder ausdrücklich als Entwicklungsstufen gekennzeichnet werden.

14. Kontextanker und Werk-Anker müssen methodisch entlastet werden

Der Kontextanker sollte das Vier-Ebenen-Modell weiterhin theoretisch begründen, aber nicht mehr mehrere konkurrierende methodische Fassungen enthalten. Seine Aufgabe ist die Begriffsgrundlage.

Der Werk-Anker sollte zeigen, an welchen Werken die verschiedenen Prüfbewegungen praktisch entstanden sind. Er sollte das Modell jedoch nicht jedes Mal neu definieren.

Für die Verknüpfung bietet sich folgende Form an:

E1: Wasser, Material, Druck, Deich, Oberfläche, Gold, Salz, Beton.

E2: Kartoffel, Körper, Atem, Schlaf, Verletzung, Stimme, Bewegung, Regeneration.

E3: Fotografie, Collage, Schultafel, Rolle, Eigentum, Geld, Status, Institution.

E4: Wellenversuch, Rollentausch, Frage-und-Antwort-Tische, Prüfpass, digitales Buch, Plattform und öffentliche Reparaturvereinbarung.

Die ältere öffentlich auffindbare Kontextanker-Fassung v12.1 verwendet noch eine frühere Ebenenbeschreibung und sollte deshalb als historische Fassung gekennzeichnet werden. (Globale Schwarm Intelligenz)

15. Navigation und Versionssystem müssen neu geordnet werden

Es wird eine eigene Übersichtsseite benötigt:

Aktive Anker und verbindliche Arbeitsfassungen

Dort sollten nur die aktuell gültigen Fassungen stehen.

Jede aktive Seite sollte am Anfang enthalten:

Versionsnummer.

Datum.

Status.

Welche frühere Fassung sie ersetzt.

Zu welchem Anker sie gehört.

Jede ältere Seite sollte einen sichtbaren Hinweis auf die aktive Fassung erhalten.

Die Navigation sollte nicht länger gleichzeitig auf mehrere alte und neue Ebenenfassungen führen, ohne deren Status zu erklären. Gerade die derzeitige Modellseite, die alte und neue Fassungen sowie zwei E4-Seiten gleichzeitig aufführt, zeigt die Notwendigkeit dieser Ordnung. (Globale Schwarm Intelligenz)

16. Das Glossar muss erweitert und vereinheitlicht werden

Verbindliche Einträge werden benötigt für:

Tragwirklichkeit.

Plexuswirklichkeit.

Traggrund.

Getragener Wirklichkeitsbereich.

Maßstabszuständigkeit.

Institutionelle Zuständigkeit.

Übertragung.

Geltungsort.

Drift.

Ebenenvermischung.

Rückbindung.

Konsequenzpfad.

Revisionsstelle.

Stoppregel.

Dekontamination.

Dekonditionierung.

Rekalibrierung.

Rückkopplungsvereinbarung.

Gemeinsinnsübung.

Prüfgeneralismus.

Ermittler.

Simulator.

Menschenkunstwerk.

Naturstatement und Menschenstatement.

Ohne ein verbindliches Glossar werden dieselben Begriffe auf verschiedenen Seiten erneut unterschiedlich verwendet.

17. Eine systematische Wiki-Bereinigung ist notwendig

Nach der Herstellung der neuen kanonischen Seiten muss die gesamte Plattform nach alten Schlüsselformulierungen durchsucht werden.

Besonders zu suchen sind:

„E2 ist Tätigkeit.“

„E1 ist Wirkungs- und Verletzungswelt.“

„E4 ist Haftungsarchitektur.“

„Zuständigkeit“ ohne die Ergänzung Maßstabszuständigkeit.

„Jede Störung beginnt auf E3.“

„Vier Ebenen der Tragwirklichkeit“, ohne Traggrund und getragene Bereiche zu unterscheiden.

Darstellungen, die nur das individuelle Selbstbild prüfen.

Darstellungen, in denen E4 als fertige Meta- oder Oberinstanz erscheint.

Darstellungen, in denen KI als Kontroll- oder Wahrheitsinstanz bezeichnet wird.

Diese Stellen müssen entweder korrigiert oder als historische Fassungen markiert werden.

Verbindliche Reihenfolge der Überarbeitung

Zuerst muss der neue methodische Stand als Prüf-Anker v1.2 konsolidiert werden. Danach werden die verbindliche Hauptseite des Vier-Ebenen-Modells und die vier ausführlichen Ebenenseiten hergestellt. Anschließend wird die Startseite vollständig neu geschrieben. Danach folgen die Seiten „Forschungskunst“, „Methode“, „Spurensicherung“, „interaktives Buch“ und „Plattform als Lösungsmodell“. Erst dann sollten die aktiven Documenta-Texte und Anlagen aktualisiert werden. Zum Schluss erfolgt die Kennzeichnung und Verlinkung der historischen Fassungen.

Die entscheidende Feststellung lautet:

Es muss nicht jeder alte Text gelöscht oder vollständig umgeschrieben werden. Es muss zunächst eine eindeutige verbindliche Gegenwartsfassung geschaffen werden. Danach werden aktive Texte an diese Fassung angepasst und ältere Texte als nachvollziehbare Modellgenese gekennzeichnet.

Damit wird die Plattform selbst erstmals nach dem eigenen Prüf-Anker bearbeitet: Die unterschiedlichen Fassungen werden geortet, ihre Übertragungen und Widersprüche werden sichtbar gemacht, der aktive Maßstab wird festgelegt und die gesamte Struktur revisionsfähig neu gekoppelt.